Schulberatung am Stiftland-Gymnasium

Consilio et industria - Mit Rat und Tat

(Seneca maior, Suasoriae, 6, 24)

Aufgabenbereiche

Die Schulberatung informiert, berät und hilft. Z.B.:

  1. bei der Wahl der Schullaufbahn
    • Sprach- und Zweigwahl
    • individuell geeigneter Schulabschluss
    • berufliche Orientierung mit studienvorbereitender Beratung
    • besondere Begabung (z.B. Hochbegabung)
  2. bei pädagogisch-psychologischen Problemen
    • Lern- und Leistungsschwierigkeiten (z.B. LRS, Legasthenie)
    • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. AD(H)S)
    • klassenklimatische Probleme (z.B. Mobbing)

In der Regel sollte bei Problemen zunächst das Gespräch mit der/dem Klassenleiter/in bzw. mit der betreffenden Fachlehrkraft gesucht werden.

Auf Wunsch der Eltern nimmt die Beratungslehrkraft auch Kontakt zu internen und außerschulischen Kooperationspartnern / Beratungsstellen auf.

Ziel jeder Beratung

Durch die Vermittlung von Informationen soll den Ratsuchenden geholfen werden, eine eigene Entscheidung sicher zu treffen.

Bei ihrer Tätigkeit unterliegt die Beratungslehrkraft der Verschwiegenheitspflicht, sodass sich gegenseitiges Vertrauen aufbauen kann, das die notwendige Basis effektiver Beratungsarbeit darstellt.